Konstitution der Bundes-Sportkonferenz
Die Bundes-Sportkonferenz kann damit ab sofort ihren Dienst aufnehmen. Zur Vorsitzenden wurde Astrid Stadler, Vizepräsidentin der
SPORTUNION gewählt. Herbert Kocher, Vizepräsident des Radsportverbandes, fungiert als stellvertretender Vorsitzender.
Der
Bundes-Sportförderungsfonds wird ab 01.01.2014 eine jährliche Fördersumme von
derzeit Euro 80 Mio. verwalten und als zentrale Förderstelle agieren.
Wesentliche Aufgabe des Bundes-Sportförderungsfonds für das heurige Jahr ist
es, die Förderungen der Verbände für das Jahr 2014 vorzubereiten und an das
neue System anzupassen.
In den nächsten
Tagen wird die Position der Geschäftsführung öffentlich ausgeschrieben werden.
Nach der Bestellung der Geschäftsführung wird der Aufbau des Mitarbeiterstabes
erfolgen. Im Zuge des "Tag des Sports" am 21. September 2013 werden
der neue Bundes-Sportförderungsfonds den Sportorganisationen präsentiert und
die Details zur Förderabwicklung 2014 erläutert werden.
Die
Bundes-Sportkonferenz ist das Leitungsorgan des Fonds und vertritt diesen nach
außen. Sie besteht aus elf Mitgliedern, wobei drei Mitglieder vom BMLVS und
acht Mitglieder von der BSO bestellt werden. Eine Funktionsperiode dauert fünf
Kalenderjahre. Die Aufgaben der Konferenz sind im § 36 BSFG 2013 geregelt.
Neben der Genehmigung des jährlich zu erstellenden Förderungsprogramms und der
Förderungen, hat die Bundes-Sportkonferenz verschiedene dienstrechtliche und
finanztechnische Aufgaben.
Die Mitglieder
der Bundes-Sportkonferenz sind: Die Vorsitzende Astrid Stadler, der
stellvertretende Vorsitzende Herbert Kocher, Abg.
z. NR Dr. Peter Wittmann, Prof. Peter Schröcksnadel,
Dkfm. Dr. Leo Windtner, Kons. Siegfried Robatscher, Ing. Christian Meidlinger,
Dr.
Ralph Vallon, SC Dr. Samo Kobenter und die ehemaligen
SpitzensportlerInnen DDr. Christoph Schmölzer und Ursula Profanter.